Impressum
Eissportzentrum Telfs GmbH
Franz-Rimml-Straße 4b
6410 Telfs
Telefon: +43 664 130 1466
E-Mail: office@eissportzentrum.tirol
Web: www.eissportzentrum.tirol
Haftungshinweis
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Bildnachweise
Michael Leiter Fotografie & Film
Eishallenordnung
Allgemein:
1. Jeder Nutzer und Gast des Eissportzentrums unterliegt dieser Hallenordnung.
2. Den Anordnungen des Aufsichtspersonals ist uneingeschränkt Folge zu leisten.
3. Die Ein- bzw. Ausgänge, Auf- bzw. Abgänge, Verkehrs-, Flucht- und Rettungswege sind ständig freizuhalten.
4. Das Betreten der Eisfläche ist nur nach Freigabe des Eismeisters gestattet. Während der Eisaufbereitung ist das Betreten der Eisfläche untersagt.
5. Beginn und Ende der Betriebszeiten des Eissportzentrums werden durch Aushang am Eingang des Eissportzentrums bekanntgegeben.
6. Kleidungsstücke und andere persönliche Gegenstände dürfen nur in dem dafür bestimmten Garderobenbereich abgelegt werden. Für Wertgegenstände, Geldbeträge, abhanden gekommene Kleidung oder sonstige verlorene Gegenstände wird keine Haftung übernommen. Zur sicheren Aufbewahrung können Spinde gemietet werden. Fundgegenstände sind beim Personal des Eissportzentrums abzugeben und Verluste anzuzeigen.
7. Das Eissportzentrum sowie deren Umgebung sind stets sauber zu halten.
8. Wer Einrichtungen des Eissportzentrums beschädigt oder zerstört, haftet für den verursachten Schaden in vollem Umfang. Für Schäden, die durch Minderjährige verursacht werden, haften die Eltern oder gesetzlichen Vertreter. Mutwillige Beschädigungen oder Zerstörungen werden zur Anzeige gebracht.
9. Verboten ist:
a. das Rauchen innerhalb des gesamten Eissportzentrums
b. das Konsumieren von Speisen und Getränken auf der Eisfläche
c. das Werfen von Gegenständen insbesondere auf die Eisfläche
d. das Sitzen auf der Bande
e. das Mitführen von Waffen jeglicher Art, Gegenstände, die als Waffen oder Wurfgeschosse Verwendung finden könnten
f. das Mitbringen von Fackeln, Feuerwerkskörpern, bengalischen Feuern, Rauchkerzen oder anderer pyrotechnischer oder leicht entzündlicher Materialien
g. das Mitbringen von festen Gebinden (Gläser, Glasflaschen, Dosen etc.)
h. die Mitnahme von Fahnenstangen, die länger als 1 m und dicker als 1,5 cm sind.
i. das Hantieren mit Feuer und offenem Licht
j. die Mitnahme von Tieren, Fahrzeugen usw. in das Eissportzentrum.
10. Personen wird der Zutritt in das Eissportzentrum verwehrt, wenn sie
a. erkennbar alkoholisiert sind oder unter Drogeneinfluss stehen
b. Dinge mit sich führen oder benutzen, die lt. Pkt. 9.e. bis 9.f. verboten sind
11. Das Aufsichtspersonal kann Personen, die sich trotz Verwarnung nicht an die Hallenordnung, Gesetze oder Regeln des Anstandes halten, aus dem Eissportzentrum verweisen. Bei Verstößen kann ein Betretungsverbot ausgesprochen werden.
12. Die maximale Besucherkapazität des Eissportzentrums beträgt 50 Stehplätze hinter der Bande bei der Eisfläche. Die Eisfläche dient den Spielern und den Sportbegeisterten einzig zum Zwecke des Eislauf- und Eishockeysportes.
B. Eiskunstlauf
Für den Eiskunstlauf gilt insbesondere:
13. Das Betreten der Eisfläche im Eissportzentrum ist nur gegen Nachweis einer gültigen Eintrittskarte bzw. nach Eintragung in die Teilnehmerliste gestattet. Karten sind nicht übertragbar. Eine Eintrittskarte oder ein Eiskunstlaufpatch berechtigt zur Benützung der Kunsteisbahn gemäß dem Betriebsplan. Sie ist aufzubewahren und den Kontrollorganen auf deren Verlangen jederzeit vorzuweisen. Jeder Missbrauch der Eintrittskarte hat deren Abnahme und Ungültigkeitserklärung sowie den Verfall des hierfür erlegten Betrages und einen allfälligen Platzverweis zur Folge.
14. Das Betreten der Eisfläche ist nur mit Schlittschuhen gestattet. Die Benützung von Schlittschuhen, welche die eigene Sicherheit oder die der übrigen Eisläufer gefährden könnten, ist verboten.
15. Schirme, Stöcke oder ähnliches dürfen nicht auf die Eisfläche mitgenommen werden.
16. Die Trainingsregeln des Eiskunstlaufverbandes Tirol sind ist einzuhalten.
17. Das Bremsen mit den Kufenenden, das Aufhacken von Löchern und dergleichen ist verboten.
C. Eishockey
Bei Eishockeyveranstaltungen gilt insbesondere:
18. Eine Stunde nach der Eisflächennutzung, ist die Umkleidekabine im ordnungsgemäßen Zustand unaufgefordert zu räumen und sauber zu verlassen.
Telfs, am 24.02.2026